Riesige Freude und tiefe Dankbarkeit!
Das empfinden wir auch am Tag danach.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Unterstützungskomitees

Klar, niemand von uns hätte nach diesem langen und harten Weg vom Start der Initiativen, der sehr erfolgreich verlaufenen Unterschriftensammlung, der Ungültigkeitserklärung der Regierung bis zum Durchbruch mit den Gegenvorschlägen nun im Vorfeld der Abstimmung darauf gehofft oder gar darauf gewettet, vom Volk bei einer sehr guten Stimmbeteiligung eine Zustimmung von über 80% für den Schutz unserer wunderbaren Kulturlandschaft in unserer Thurgauer Verfassung zu erhalten!

Wenn nun die Presse zum Teil davon spricht, es hätte kein Abstimmungskampf stattgefunden und die Zustimmung wäre so quasi ab Anfang klar gewesen, so ist dies doch eine völlig falsche Wahrnehmung! Das war ein langer und hindernisreicher Weg. Viele Widerstände mussten überwunden und viele sehr heikle Situationen gemeistert werden.

Auch das Resultat mit dem Gegenvorschlag bei der Verfassungsinitiative, über den nun noch an der Urne zu befinden war, ist alles andere als ein zahnloser «Papiertiger». Es ist uns in der Tat gelungen, die wichtigsten Ziele in die Verfassung zu schreiben:

Kanton und Gemeinden ordnen die «zweckmässige und haushälterische» Nutzung und Überbauung des Bodens, so Paragraph 77 Absatz 1 unserer Kantonsverfassung. Insbesondere der neu eingefügte Begriff «haushälterisch» ist ein klarer Auftrag. Neuer Absatz 2: Ein quantitativer Schutz des Kulturlandes in der Verfassung auf unbestimmte Zeit ist natürlich eine sehr griffige Bestimmung, ebenso wie die Bestimmungen im neuen Absatz 3, wonach der Kanton und die Gemeinden Massnahmen treffen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung.

Ein grosses Dankeschön für Eure grossartige Unterstützung, für das Stellen der vielen Plakate, die sehr guten Leserbriefe und für die ausserordentlich vielen Nameninserate.

Ein starkes Zeichen! Herzlichen Dank.

Die Spannung steigt - noch wenige Tage bis zur Entscheidung!

Nichts darf schiefgehen, es braucht nochmals unser volles Engagement!

Wir alle haben uns in unzähligen Sitzungen, Besprechungen und in sehr vielen persönlichen Gesprächen seit über drei Jahren auf diesen Tag vorbereitet, bzw. für diese nun vorliegende Verfassungsänderung engagiert. Es geht um eine Wende in der Raumplanung! Weg vom ungebremsten Verschleiss an Kulturland hin zu einer intelligenten Raumplanung mit einer qualitativ hochstehenden Entwicklung nach innen und einer aktiven Siedlungserneuerung.

Damit dies gelingt, brauchen wir einen klaren Volksentscheid, der den sehr vielen Akteuren in der Raumplanung einerseits eine klare Richtung vorgibt und das Ziel und die Grenzen aufzeigt, andrerseits aber auch wieder mehr Eigenverantwortung und Freiheit gibt. Die wirtschaftliche Entwicklung wird damit weder behindert noch gebremst. Im Gegenteil, für das einheimische Gewerbe ergeben sich mit dieser Ausgangslage neue und interessante Möglichkeiten.

Unsere wichtigsten Ziele:

  • Der quantitative Schutz des Kulturlandes als Grundsatz soll wirksam verhindern, dass immer wieder neue Flächen im Grünen für die Überbauung mit meist eingeschossigen, oft untergenutzten Bauten und für das Erstellen von grossen oberirdischen Parkflächen freigegeben werden!
  • Eine bessere Ausnützung der bestehenden Gebäude und der eingezonten Baulandparzellen und damit eine hochstehende Entwicklung nach innen!

  • Eine aktive Erneuerung der vielfach veralteten Dorfkerne!

Bitte mobilisiert in Eurem Umfeld, bzw. in Eurem Bekanntenkreis alle für diesen wichtigen Urnenentscheid. Herzlichen Dank, wir zählen auf Euch!

Herzliche Einladung an alle Mitglieder des Unterstützungskomitees:

Wir treffen uns am Abstimmungssonntag,
12. Februar 2017 um 15.00 Uhr
in der Wirtschaft zu Eigenhof
in Weinfelden, Frauenfelderstrasse 29.

 

Ein grosses Dankeschön für das Stellen der vielen Plakate, die sehr guten Leserbriefe und für die ausserordentlich vielen Nameninserate. Barbara Imholz hat dazu fast 60 Vorlagen erstellt. Alle Inserate werden bis Ende Woche mindestens ein- bis zweimal erschienen sein. Ein starkes Zeichen! Herzlichen Dank.

 

Thurgauer Kulturlandschaft

Wir stimmen am 12. Februar 2017 über eine Änderung der Thurgauer Kantonsverfassung ab. Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine Siedlungsentwicklung mit hoher Wohn- und Lebensqualität:

  • Die Fläche des Nichtsiedlungsgebietes – und damit unsere Kulturlandschaft und Natur – soll erhalten bleiben.
  • Die (nicht nachwachsende!) Ressource Boden soll haushälterisch und zweckmässig genutzt werden.
  • Die Siedlungsentwicklung erfolgt nach innen; aber mit hoher Wohn- und Lebensqualität.
    Dazu wird die Siedlungserneuerung verstärkt.
  • Eine bauliche Entwicklung ist weiterhin möglich.

Eine ausführlichere Argumentation finden Sie hier: Argumente

 

80.7% sagen
Ja zur Thurgauer Kulturlandschaft! 

   

Der Grosse Rat

empfiehlt Ihnen mit
110 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag des
Grossen Rates zur
 Volksinitiative "Ja zu
einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft"
(Änderung von § 77 der Kantonsverfassung) zuzustimmen.

 

Pressemitteilung vom 12.02.17

Newsletter Januar 17
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